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NWB Nr. 14 vom Seite 1093

Bewerbungskosten auch schätzbar

Finanzgericht legt Pauschalen fest

Dr. Gerrit Volk

Aufwendungen für Bewerbungen sind nach dem NWB MAAAB-35469 auch dann absetzbar, wenn der Arbeitsuchende keine entsprechende Belege vorlegen kann, weil das Finanzamt in der Vergangenheit keinen Wert darauf gelegt hat. Die steuerlich zu berücksichtigenden Aufwendungen sind dann zu schätzen.

1. Detaillierte Auflistung aller Bewerbungskosten

Der Steuerpflichtige machte Aufwendungen für 123 schriftliche Bewerbungsmappen, 67 E-Mail-Bewerbungen, 156 Initiativbewerbungen sowie 2 Kurzbewerbungen geltend. Von den insgesamt angeführten Bewerbungskosten in Höhe von 2 970 € hatte das Finanzamt nur 250 € (entspricht 8 v. H.) anerkannt. Diese Summe wurde in der Einspruchsentscheidung durch Schätzung (50 € Internetkosten und 200 € sonstige Kosten) festgelegt.

Der Steuerpflichtige listete detailliert alle Kosten in Abhängigkeit von der Form der Bewerbung (mit oder ohne Bewerbungsmappe) und innerhalb der Bewerbungsform nach Vorlaufkosten, Kosten der Bewerbung und Nachlaufkosten auf. Bewerbungen ohne Bewerbungsmappe wurden via E-Mail versandt. Bei dieser Gruppenbildung errechneten sich 123 Bewerbungen mit Bewerbungsmappe und 225 Bewerbung...