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BBV Nr. 4 vom Seite 39

Geltendmachung von Nießbrauchsrechten durch Vermögenspfleger

Redaktion

Macht ein Vermögenspfleger in einem Rechtsstreit als Vertreter der Begünstigten die Wirksamkeit einer Abtretung eines Nießbrauchsanteils geltend, gehört es zur Wahrung der Interessen der Begünstigten, dafür zu sorgen, dass ihnen die Nutzungen aus dem ihnen angeblich zustehenden Nießbrauchsrecht zufließen ().