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OLG Frankfurt/M. 22.12.2004 13 U 177/02, NWB 15/2005 S. 123

Gesellschaftsrecht | Verdeckte Gewinnausschüttung als unangemessene Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Die steuerliche Bewertung von Teilen der Gesellschafter-Geschäftsführer-Bezüge als verdeckte Gewinnausschüttung berechtigt nicht ohne weiteres die Gesellschaft zur Zurückforderung dieser Vergütungsbestandteile. Die unterschiedliche Zielsetzung gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher verdeckter Gewinnausschüttung verbietet es, allein von der steuerrechtlichen Beanstandung der Vergütung auf die zivilrechtliche Unwirksamkeit des Anstellungsvertrags als Rechtsgrundlage der Vergütung zu schließen (OLG Frankfurt/M., Urt. v. - 13 U 177/02, DB 2005, 492).