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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1777/02 EFG 2005 S. 1144 Nr. 14

Gesetze: ErbStG § 13a Abs. 5 Nr. 1

Betriebsaufgabe durch Realteilung

Leitsatz

Eine Betriebsaufgabe im Sinne des § 13a Absatz 5 Nr. 1 ErbStG liegt auch dann vor, wenn die Miterben den geerbten Gewerbebetrieb in der Weise real geteilt haben, dass jeder von ihnen keinen Teilbetrieb, sondern lediglich einzelne Wirtschaftsgüter erhält und diese einzelnen Wirtschaftsgüter in Gewerbebetriebe der Realteiler eingebracht werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 656 Nr. 11
EFG 2005 S. 1144 Nr. 14
KÖSDI 2005 S. 14782 Nr. 9
WPg 2005 S. 1223 Nr. 22
TAAAB-52468

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