Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK 9/2005 S. 4493

Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten bei grenzüberschreitenden Konzernen

Unternehmen mit internationalen Tochtergesellschaften müssen besondere Aufzeichnungspflichten erfüllen und ihre grenzüberschreitenden Verrechnungspreise dokumentieren (Einführung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung - GaufzVO - aufgrund von § 90 Abs. 3 AO, vgl. im Einzelnen BBK F. 5 S. 695). Zu Einzelfragen hat das BMF jetzt in einem umfangreichen Schreiben (76 Seiten) vom - IV B 4 - S 1341 - 1/05 Stellung bezogen, das gegen Kostenerstattung beim NWB Volltext-Service unter der Telefonnummer 0 23 23 / 1 41-9 70 oder unter service@nwb.de bezogen werden kann.

[li]
→ BBK F. 5 S. 695