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VGH Hessen 07.03.2005 5 UE 3009/02, NWB 19/2005 S. 157

Grundsteuer | Erlass der Grundsteuer nach § 33 Abs. 1 GrStG

Führt ein die Nachfrage übersteigendes Angebot an gewerblich vermieteten Büroräumen zu verlängerten Leerstandszeiten, rechtfertigt dies keinen Grundsteuererlass nach § 33 Abs. 1 GrStG ().