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FG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2176/97

Kinderbetreuungskosten keine Betriebsausgaben

Leitsatz

Kosten der Betreuung eines Kleinkindes liegen allein in dem naturgegebenen Umstand, daß ein solches Kind einer ständigen Betreuung bedarf. Diese Aufwendungen sind auch dann nicht beruflich veranlaßt, wenn die Eltern ihren Beruf nicht ohne (zeitweise) Betreuung des Kindes durch Dritte ausüben können.

Fundstelle(n):
IAAAB-52839

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