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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 116/01

Gesetze: EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1

Kind i.S.d. Steuerrechts ist das bürgerlich-rechtliche Kind

Leitsatz

  1. Für den Kindbegriff des § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind die Vorschriften des BGB über die Verwandtschaft maßgeblich.

  2. Die Anknüpfung des Kindbegriffs an die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften ist nach dem Zweck des Gesetzes sachgerecht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1133 Nr. 19
VAAAB-52907

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