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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 679/04 EFG 2005 S. 1041 Nr. 13

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1 Satz 4

Wesentlichkeitsgrenze nach § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG

Leitsatz

  1. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass das Tatbestandsmerkmal der „wesentlichen Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre” für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum gesondert zu bestimmen ist.

  2. Dass der Gesetzgeber die Wesentlichkeitsgrenze ab Veranlagungszeitraum 1999 auf 10% herabgesetzt hat, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1041 Nr. 13
FAAAB-52947

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