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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 378/05 E

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2, EStG § 9 Abs. 5 Satz 1

Häusliches Arbeitszimmer eines Lehrers und Schulleiters und gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur des Dienstzimmers

Leitsatz

  1. Das Dienstzimmer einer Schulleiterin mit Unterrichtsverpflichtung ist kein den Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer ausschließender anderer Arbeitsplatz.

  2. Eine nachmittägliche Temperaturabsenkung unter 20° C schließt aufgrund des Verstoßes gegen Arbeitsschutzregelungen die für die Qualifikation als „anderer Arbeitsplatz” erforderliche Nutzbarkeit eines Dienstzimmers für unterrichtsbegleitende Tätigkeiten aus.

Fundstelle(n):
WAAAB-53585

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