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OFD Münster 18.05.2005 Kurzinformation Nr. 20/2005, NWB 22/2005 S. 179

Einkommensteuer | Erteilung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Abs. 2 EStG

Es sind Fälle aufgetreten, in denen Kreditinstitute Steuerbescheinigungen nach § 45a Abs. 2 EStG ausschließlich in elektronischer Form als pdf-Datei erteilt haben. Nach der Kurzinformation Nr. 20/2005 der ist es mit der derzeitigen Gesetzeslage unvereinbar, ausschließlich elektronisch übermittelte Steuerbescheinigungen zur Anrechnung nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG zuzulassen. Die Anerkennung derartiger Steuerbescheinigungen ist zu versagen.