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BVerwG 27.10.2004 6 C 30.03, NWB 22/2005 S. 182

Berufsrecht | Keine Zulassung als Rechtsbeistand für Insolvenzrecht

Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 RBerG enthält eine abschließende Aufzählung der für die Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten in Betracht kommenden Sachbereiche; eine Erlaubnis für die Insolvenzberatung ist nicht zulässig. Dies begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (, NJW 2005, 1293).