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Sächsisches FG Beschluss v. - 6 V 7/05 EFG 2005 S. 1552 Nr. 19

Gesetze: GrEStG § 23 Abs. 4 S. 1, GrEStG § 11 Abs. 1, GrEStG § 8 Abs. 2, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs i.S. von § 23 Abs. 4 GrEStG bei Verschmelzung zweier GmbH`s

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Grunderwerbsteuer)

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG steuerbare Verschmelzung von zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht schon bei Abschluss des Verschmelzungsvertrags, sondern erst mit Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister i.S. des § 23 Abs. 4 GrEStG verwirklicht wird (hier: Anwendung des „neuen” GrEStG bei Abschluss des Verschmelzungsvertrags am und Handelsregistereintragung erst im Jahr 1997).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1552 Nr. 19
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2005 S. 2612
RAAAB-53834

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