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BBV 6/2005 S. 4

Verbindliche Auskünfte bei Medienfonds

Bei Medienfonds können verbindliche Auskünfte nicht erteilt werden, weil auch bei Fonds mit garantierten Mindesterträgen und prospektierten Totalüberschüssen die Erzielung eines Steuervorteils zumindest in der Anfangsphase durch die Zuweisung von Verlusten im Vordergrund steht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich die verbindliche Auskunft auf Fragen bezieht, die im Medienerlass unmittelbar angesprochen sind, oder ob sie weitere Rechtsfragen bei Medienfonds betrifft (OFD Münster, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 15/2005 v. ).