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FG Niedersächs. 24.11.2004 9 K 147/00, IWB 11/2005 S. 950

Doppelbesteuerung | Schiedsrichter kein Sportler i. S. des Art. 17 OECD-MA

Der Tennisschiedsrichter ist kein Sportler i. S. der DBA – der entsprechenden Regelungen zu Art. 17 OECD-Musterabkommen (Niedersächs. , EFG 2005, S. 766). • Hinweis: Als international tätiger Tennisschiedsrichter erzielte der Kl. Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Entgegen der Auffassung des Kl. ordnete das FG die in verschiedenen ausländischen Staaten erzielten Einkünfte des Kl. den Unternehmensgewinnen (vgl. Art. 7 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA) zu. Da der Kl. über keine Betriebsstätte außerhalb Deutschlands verfügte, stand danach das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat zu. Die jeweilige Sonderregelung für Sportler in den einzelnen DBA (Besteuerungsrecht im Tätigkeitsstaat; vgl. Art. 17 OECD-MA) fand nach Auffassung des FG keine Anwendung. Denn der Schiedsrichter sei kein „Sportler”. Ein Schiedsrichter ü...