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BBK 12/2005 S. 4507

Zumutbarkeit eines Benennungsverlangens bei Barzahlungen an Subunternehmer

Trotz vorgelegter Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen sich einem Stpfl. Zweifel an der Identität eines Geschäftspartners aufdrängen, wenn keinerlei Erkundigungen über die Identität der hinter einer ortsfremden GmbH stehenden Personen und ihre Leistungsfähigkeit etwa durch entsprechende Referenzen eingeholt werden, wenn die GmbH in erheblichem Umfang für den Stpfl. tätig wird. Erkundigungen sind jedenfalls dann nicht entbehrlich, wenn keine konkreten Angaben zu handelnden natürlichen Personen gemacht werden. Barzahlungen hoher Geldsummen an neu gegründete ortsfremde Firmen sprechen gegen eine undurchschaubare Täuschung (rkr. , EFG 2005 S. 671).

[KA]