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BBK 12/2005 S. 4508

Teilwertabschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung eines Betriebsgebäudes

Eine dauernde zur Teilwertabschreibung berechtigende Wertminderung eines Betriebsgebäudes liegt vor, wenn der um die AfA geminderte Buchwert während eines Zeitraums von längstens fünf Jahren unter dem ebenfalls um die AfA geminderten Teilwert liegt, auch wenn die Hälfte der Restnutzungsdauer länger ist. Das FG widerspricht hier dem BStBl II S. 372 (nrkr. , G, BFH-Az.: I R 22/05, EFG 2005 S. 683).

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