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FG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1769/95

Streitig ist, ob bei der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne des § 17 EStG wegen Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft sowie Zinszahlungen auf ein zur Ablösung der Bürgschaftsverpflichtung aufgenommenes Darlehen zu berücksichtigen sind.

Fundstelle(n):
LAAAB-54685

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