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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 4545/02

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 4, EStG § 17 Abs. 2

Zeitpunkt der Entstehung eines Verlustes nach § 17 EStG bei Ablehnung der Konkurseröffnung mangels Masse

Leitsatz

Wird über das Vermögen einer GmbH die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt und dem wesentlich beteiligten Gesellschafter die Inanspruchnahme aus den von ihm gewährten Sicherheiten angekündigt, ist der Auflösungsverlust nach § 17 EStG realisiert, auch wenn nachfolgend noch geringfügige Verwertungsgeschäfte ausgeführt werden und die tatsächliche Inanspruchnahme aus Bürgschaften erst später erfolgt.

Fundstelle(n):
TAAAB-54746

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