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FG Köln Urteil v. - 13 K 2244/01 EFG 2006 S. 621 Nr. 9

Gesetze: AO 1977 § 160

Abgabenordnung:

Empfängerbenennung bei Darlehen über Poolgesellschaft

Leitsatz

Im Falle eines von einer unbekannten inländischen Person unter Einschaltung einer benannten ausländischen Kapitalgesellschaft stammenden Darlehens erfüllt der Steuerpflichtige seine Verpflichtung aus § 160 AO 1977 nur, wenn er die Person benennt, an die die Zinsen weitergeleitet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 621 Nr. 9
XAAAB-54749

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