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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 2563/04

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5

Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen

Leitsatz

1. Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers wird nur anerkannt, wenn er seinen Haupthausstand an seinem Lebensmittelpunkt aus eigenem Recht nutzt.

2. Wenn ein Kind nach Beendigung seiner Schulausbildung in der elterlichen Wohnung - auch gegen Kostenbeteiligung - sein Zimmer behält und dorthin an den Wochenenden zurückkehrt, unterhält er dort regelmäßig keinen eigenen Hausstand i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG.

Fundstelle(n):
UAAAB-54750

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