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NWB Nr. 26 vom Seite 2173

Bis 30. 6. 2005 Wahlrecht bei Direktversicherungen

Für Direktversicherungenvon Arbeitnehmern in Form einer Rentenversicherung über ihren Betrieb, die bereits vor dem Jahr 2005 gewährt wurden und die sowohl die Voraussetzungen nach altem Recht als auch die Voraussetzungen nach dem Alterseinkünftegesetz erfüllen, besteht bis zum ein Wahlrecht. Der Arbeitnehmer kann sich entscheiden, ob weiterhin die Pauschalversteuerung angewendet, oder ob die Beiträge in Zukunft steuerfrei gezahlt werden sollen. Die Entscheidung ist bindend für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Erst bei einem Wechsel des Arbeitgebers ist eine Änderung möglich.

Nach der bisher möglichen Pauschalbesteuerung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts und der Arbeitgeber zahlt diesen direkt als Prämie an die Versicherungsgesellschaft. Dies hat folgende Vorteile:

  • Bis zu 1 752 € im Jahr muss das umgewandelte Gehalt nur mit einer Pauschalsteuer von etwa 21 v. H. versteuert werden.

  • Werden Sonderzahlungen, wie etwa das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld für die Prämienzahlung verwendet, sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis zum Jahr 2008 die Sozialabgaben dafür.

  • Bei einem Abschluss der Dir...