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BMF 07.06.2005 IV C 6 - O 1000 - 86/05, NWB 26/2005 S. 205

Allgemeines Steuerrecht | Normenflut wird eingedämmt

Gemäß werden, um den Bestand an steuerlichen Verwaltungsvorschriften zu verringern, die vor dem ergangenen BMF-Schreiben aufgehoben, soweit sie nicht in der dem BMF-Schreiben beigefügten Positivliste aufgeführt sind. Das BMF-Schreiben nebst Anlage ist online abrufbar unter NWB FAAAB-54904. Auch die OFD Düsseldorf listet in ihrer Verfügung v. - S 1445 A - St 133 NWB IAAAB-55324 OFD-Verfügungen auf, die im Rahmen der Aktualisierung der KSt-Kartei NW aufgehoben werden und auf Steuertatbestände, die nach dem verwirklicht werden, nicht mehr anzuwenden sind.