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BVerwG 02.06.2005 5 C 24.04, NWB 26/2005 S. 211

Unterhaltsrecht | Keine Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bei Lebenspartnerschaft

Kinder, die bei einem Elternteil leben, der eine eingetragene Lebenspartnerschaft führt, haben keinen Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Ein solcher Anspruch bestände nur, wenn der betreffende Elternteil ledig, verwitwet oder geschieden ist ().