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NWB direkt 26/2005 S. 3

Steueranmeldungen sind wieder zwingend in elektronischer Form abzugeben

Nach Ansicht des BMF sind ab Juni 2005 Lohnsteuer- und Umsatzsteueranmeldungen wieder zwingend in elektronischer Form abzugeben, soweit keine unbillige Härte vorliegt. Die bis Ende Mai geltende Ausnahmeregelung wurde nicht verlängert. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seinen entgegenstehenden Erlass v. 6. 4. 2005 aufgehoben. Anmerkung: Diese Auffassung teilte das BMF in einem Schreiben v. 8. 6. 2005 dem DStV mit. Der DStV hält an seiner Kritik gegen die im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2003 eingeführten Neuregelungen fest. Die ausschließlich elektronische Abgabe von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen lässt sich nicht der Abgabenordnung in Übereinstimmung bringen. Soweit die Abgabenordnung nicht geändert wird, widerspricht die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe nach Ansicht des ...