Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Baden-Württemberg 22.02.2005 1 K 396/02, NWB direkt 26/2005 S. 3

Vorläufigkeitsvermerk bei Abzug von Vorsorgeaufwendungen

Erfolgt die Festsetzung der Einkommensteuer hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen vorläufig, ist der Vorläufigkeitsvermerk dahin auszulegen, dass er sich auch auf die Frage erstreckt, ob bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten der Kürzung des Vorwegabzugs auch der Arbeitslohn des Ehegatten zugrunde zu legen ist, bei dem die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG nicht vorliegen. Der Vorläufigkeitsvermerk ist auslegungsfähig, weil dessen Wortlaut im Hinblick auf die uneingeschränkte Zitierung des § 10 Abs. 3 EStG nicht so eindeutig ist, dass eine erweiternde Auslegung hierdurch ausgeschlossen ist.