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BFH 03.03.2005 III R 68/03, NWB direkt 26/2005 S. 6

Künstliche Befruchtung nach Sterilisation

Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation), die infolge veränderter Lebensplanung wegen einer früher freiwillig zum Zweck der Empfängnisverhütung vorgenommenen Sterilisation erforderlich werden, sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.