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NWB Nr. 29 vom Seite 2501 Fach 27 Seite 6027

Krankenversicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten

Europäische Gesundheitskarte gilt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum

Horst Marburger

Die Reiselust der Deutschen kennt keine Grenzen. Urlaubsreisen in exotische Länder sind heute keine Seltenheit mehr. Niemand will es zwar, niemand ist aber vor dem Auftreten von Krankheiten während des Urlaubs gefeit. Die Frage nach dem Krankenversicherungsschutz während eines Urlaubsaufenthalts ist deshalb von besonderer Bedeutung. Das gilt natürlich auch für den Versicherungsschutz von Arbeitnehmern, die im Ausland tätig sind.

I. Versicherungsschutz im Urlaub

1. Länder der Europäischen Union

Rechtsgrundlagen für die Ansprüche innerhalb der EU sind die EWG-VO 1408/71 und 574/72, die in erster Linie den Versicherungsschutz der sog. Wanderarbeitnehmer, d. h. also der Arbeitnehmer, die von ihrem Heimatland aus in ein anderes Land der Gemeinschaft gehen, um dort zu arbeiten, sicherstellen (vgl. dazu unter Ziff. II). Sie regeln aber auch den Leistungsanspruch aus der Krankenversicherung für Personen, die sich lediglich besuchsweise, also als Touristen, in einem Land der EU aufhalten.

Seit dem gehören der Europäischen Union an: Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Ni...