Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München 04.05.2005 8 K 5288/02, NWB direkt 29/2005 S. 3

Richtigstellungsbescheid

§ 181 Abs. 5 AO ist auch im Rahmen von Richtigstellungsbescheiden gem. § 182 Abs. 3 AO anwendbar. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem Finanzamt die Rechtsnachfolge bekannt war oder ob der Fehler auf ein Versehen der Behörde zurückzuführen ist. Ein Richtigstellungsbescheid nach § 182 Abs. 3 AO kann auch ergehen, wenn ein Ausgangsbescheid ursprünglich zutreffend adressiert war und erst im Änderungsbescheid der verstorbene Gesellschafter wieder als Feststellungsbeteiligter benannt wird.