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FG Mecklenburg-Vorpommern 28.04.2005 2 K 465/01, NWB direkt 29/2005 S. 8

Bereitstellung warmer Mittagessen in Schulen

Bei der Abgabe von Mahlzeiten, die täglich in einer Großküche zubereitet, heiß in Isolier- und Transportbehälter verpackt, zu den Schulen befördert, in von den Schulträgern zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten vom Unternehmer portioniert und auf schulträgereigenem Geschirr sowie mit schulträgereigenem Besteck an die einzelnen Schüler ausgegeben und nahe der Ausgabestelle verzehrt werden, handelt es sich nicht um eine steuersatzbegünstigte Lieferung von Lebensmitteln i. S. der § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG 1993 i. d. F. des UStGÄndG 1997, sondern um eine nicht begünstigte sonstige Leistung.