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BFH 31.05.2005 VI B 93/04, NWB direkt 30/2005 S. 3

Auslandsverwendungszuschlag

Der Auslandsverwendungszuschlag nach § 58a BBesG stellt einen nach § 3 Nr. 64S. 4 EStG steuerfrei gestellten Arbeitslohn dar. Er wird zusätzlich zu den bei Verwendung im Inland zustehenden Bezügen gezahlt. Der Zuschlag ist demnach Teil der normalen Dienstbezüge. Ein Vergleich mit Wehrpflichtigen, die ausschließlich einen nach § 3 Nr. 5 EStG steuerfreien Wehrsold beziehen und deren Aufwendungen deshalb insgesamt der Vorschrift des § 3c EStG unterliegen, ist nicht möglich.