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Senator für Fin Bremen 11.07.2005 S 2252 - 6229 - 11 - 1, NWB direkt 30/2005 S. 4

Vermögensverwaltungsgebühren als Werbungskosten

Vermögensverwaltungsgebühren können grundsätzlich Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen darstellen. Soweit mit der Vermögensverwaltungsgebühr auch Transaktionskosten abgegolten werden, sind diese nicht den Werbungskosten zuzuordnen. Es handelt sich insoweit um Anschaffungsnebenkosten- und Veräußerungskosten, welche ggf. im Rahmen des § 23 EStG zu berücksichtigen sind.