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FG Sachsen-Anhalt 30.03.2005 1 K 70/02, NWB direkt 30/2005 S. 7

Motorrad nicht investitionszulagebegünstigt

Eine GmbH hat keinen Anspruch auf Investitionszulage für die Anschaffung eines Motorrads vom Typ „Supersportmaschine” nebst Lederkombi, wenn sie nicht nachweist, dass das Motorrad nebst Zubehör ausschließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich genutzt wird. Überdies ist ein solches Motorrad als – nicht investitionszulagebegünstigter – Personenkraftwagen i. S. des § 2 InvZulG einzuordnen.