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BFH 06.04.2005 I R 27/04, NWB direkt 30/2005 S. 8

Überhöhte Gehaltsanhebung als verdeckte Gewinnausschüttung

Zu den verdeckten Gewinnausschüttungen gehören insbesondere einem Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Vergütungen, die ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer unter ansonsten vergleichbaren Verhältnissen nicht gewährt hätte. Abmachungen zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer sind im Rahmen des Fremdvergleichs nicht nur ihrer Höhe nach, sondern auch ihrem Grund nach auf ihre Fremdüblichkeit zu überprüfen. So wäre ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter nicht bereit gewesen, das Monatsgehalt des Geschäftsführers bereits nach wenigen Monaten auf mehr als das Doppelte anzuheben, auch nicht im Hinblick darauf, dass sich kurzfristig eine unerwartete positive wirtschaftliche Entwicklung abzeichnete.