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FG Hessen 18.08.2004 1 V 1133/04, NWB direkt 30/2005 S. 11

Bewertung ausländischen Grundvermögens

Die Bewertung ausländischen Grundvermögens mit dem Verkehrswert (§ 9 BewG) stellt weder einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG noch einen Verstoß gegen EU-vertragliche Regelungen dar, auch wenn ausländisches Vermögen mit dem erhöhten Einheitswert der Besteuerung zu Grunde gelegt wird.