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BSG 22.06.2005 B 12 RA 12/04 R, NWB 31/2005 S. 251

Rentenversicherung | Versicherungspflicht einer selbständig tätigen Tagesmutter

Eine Tagesmutter, die ein bis drei Kinder im Alter bis zu drei Jahren stundenweise betreut, ist als selbständig tätige Erzieherin in der Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig, soweit es sich nicht um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Ebenso wie für die Versicherungspflicht der selbständigen Lehrer ist auch bei der Versicherungspflicht der selbständigen Erzieher keine besondere Qualifikation des Erziehers erforderlich. Als Erziehung ist vielmehr jede Einwirkung auf das Kind, die dessen Entwicklung fördert, anzusehen ().