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NWB Nr. 31 vom Seite 2641 Fach 3 Seite 13607

Gebäudeumbau als Herstellung eines Neubaus

Bautechnischer Neubau bei Ersatz tragender Gebäudeteile

Frank Walter

Die Einstufung als bautechnisch neues Gebäude hat erhebliche steuerliche Auswirkungen, unter anderem bei den Abschreibungssätzen im Bereich der Ertragsteuern und den Förderbeträgen für Eigenheim- und Investitionszulage. Mit seinem Urteil v. - VIII R 6/01 hat der BFH die Anforderungen an die Herstellung eines bautechnischen Neubaus i. S. des § 7 Abs. 5 EStG in puncto Umfang der zu ersetzenden Gebäudeteile präzisiert und weitere wesentliche Kriterien nochmals hervorgehoben.

I. Voraussetzungen für den bautechnischen Neubau

Die Frage, wann ein bautechnisch neues Gebäude bei Umbaufällen vorliegt, wurde bisher stets mit zwei Leitsätzen aus der BFH-Rechtsprechung beantwortet. Am bekanntesten ist das so genannte „Mühlen-Urteil” (, BStBl 1992 II S. 808), das den Umbau einer Mühle zu einem Wohngebäude betraf. Demnach entsteht ein Neubau aufgrund von Umbau-, Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen nur, wenn die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude das Gepräge geben, so dass es in bautechnischer Hinsicht neu ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn verbrauchte Teile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmend sind, wie z. B. Fundamente, tragende Außen- und Inne...