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NWB direkt Nr. 31 vom Seite 9

Zuordnungswahlrecht bei gemischt genutzten Gegenständen

EuGH führt bisherige Rechtsprechung konsequent fort

Daniel Keller

Ein Steuerpflichtiger, der ein Investitionsgut teilweise unternehmerisch und teilweise privat verwendet, hat die uneingeschränkte Wahl diesen Gegenstand ganz, teilweise oder überhaupt nicht seinem Unternehmensvermögen zuzuordnen. Nationale Regelungen, die den Vorsteuerabzug im Falle einer vollen Zuordnung zum Unternehmensvermögen einschränken, sind nach der EuGH-Entscheidung v. - Rs. C 434/03, P. Charles und T.S. Charles-Tijmens gemeinschaftswidrig.

Der Fall

In dem dem EuGH vorgelegten niederländischen Verfahren ging es um die Ehegatten P. Charles und T.S. Charles-Tijmens, die im März 1997 gemeinsam einen in den Niederlanden gelegenen Ferienbungalow erwarben. Dieser wurde in dem streitigen Zeitraum 1997 während 87,5 v. H. der Nutzungszeit steuerpflichtig vermietet und während 12,5 v. H. dieser Zeit für den privaten Bedarf genutzt. Hintergrund des Streits ist die bis dato bestehende Rechtslage in den Niederlanden, wonach ein Steuerpflichtiger bei einer gemischten Verwendung eines Investitionsguts (teils unternehmerisch, teils privat) keine Möglichkeit besitzt, das Investitionsgut ganz dem Unternehmensvermögen zuzuordnen und somit den Vorsteuerabzug a...