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BMF 22.07.2005 IV B 4 - S 1341 - 4/05, NWB direkt 31/2005 S. 3

Geschäftsbeziehung zum Ausland i. S. von § 1 Abs. 1 und 4 AStG

Das ist über den entschiedenen Fall hinaus nicht anzuwenden. Eine Geschäftsbeziehung i. S. des § 1 AStG liegt zwischen dem Steuerpflichtigen und der nahe stehenden Person vor, wenn ein Steuerpflichtiger mit einer ihm nahe stehenden Person eine Geschäftsbeziehung eingeht, indem er ihr ein Darlehen gewährt. Auch wenn die schuldrechtliche Beziehung zu einer inländischen (unbeschränkt steuerpflichtigen) nahe stehenden Person besteht, kann es sich um eine Geschäftsbeziehung zum Ausland i. S. des § 1 AStG handeln. § 1 AStG stellt darauf ab, ob die Geschäftsbeziehung „zum Ausland” besteht, nicht darauf, ob zivilrechtlich eine personale (z. B. schuldrechtliche) Beziehung mit einer ausländischen (nicht unbeschränkt steuerpflichtigen) nahe stehenden Person vereinbart wurde.S. 4