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BFH 23.02.2005 XI R 63/00, NWB direkt 31/2005 S. 4

Haushaltshilfe bei Verheirateten mit nur einem Kind

Auch Verheiratete mit nur einem Kind können Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a EStG als Sonderausgaben dann abziehen, wenn einer der Ehegatten selbst hilfsbedürftig ist.