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NWB direkt Nr. 31 vom Seite 5

EU-Zinsrichtlinie

Kontrolle grenzüberschreitender Zinszahlungen innerhalb der EU

Ronald Ronig

Ab dem ist die EU-Zinsrichtlinie in Kraft getreten. Durch diese soll die effektive Besteuerung der Zinserträge von natürlichen Personen im Gebiet der Europäischen Union sichergestellt werden. Hierzu ist grundsätzlich ein Informationsaustausch und im Ausnahmefall ein Quellensteuerabzug vorgesehen. Im Wesentlichen ist die Zinsrichtlinie dann anzuwenden, wenn eine Zahlstelle an einen wirtschaftlichen Eigentümer eine grenzüberschreitende Zinszahlung leistet. Diese in der Richtlinie speziell genannten Begriffe werden nachfolgend erläutert. S. 6

Wirtschaftlicher Eigentümer

Als wirtschaftlicher Eigentümer gilt grundsätzlich jede natürliche Person, die eine Zinszahlung vereinnahmt oder zu deren Gunsten die Zinszahlung erfolgt. Es ist dabei unerheblich, ob die Zinserträge gewerbliches Einkommen oder private Kapitalerträge der natürlichen Person darstellen. Daher werden auch Zinszahlungen an Einzelunternehmer erfasst.

Zahlstelle

Zahlstelle kann ein Wirtschaftsbeteiligter oder eine Einrichtung sein.

Wirtschaftsbeteiligter im Sinne der Zinsrichtlinie sind in der Regel Banken oder Kreditinstitute.

Eine Einrichtung, an die eine Zinszahlung zu Gunsten eines wirtschaftlic...