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BFH 23.02.2005 XI R 29/03, BBK 15/2005 S. 4516

Ungekürzter Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 EStG auch bei mehreren Geschäftsführern möglich

Mehrere zu gleichen Teilen beteiligte Ges.-Gf. einer GmbH erhalten den ungekürzten Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 EStG, wenn ihnen eine gleich hohe Altersversorgung zugesagt wird. D. h. der Aufwand der GmbH für die Altersversorgung des jeweiligen Ges.-Gf. entspricht somit dessen quotaler Beteiligung an der GmbH. Mit seinem Urteil vom entwickelt der BFH seine Rechtsprechung zum Alleingeschäftsführer (vgl. Urteil vom - XI R 25/01, BStBl 2004 II S. 546) fort: So wie der alleinige Ges.-Gf. der GmbH bei wirtschaftlicher Betrachtung sein Anwartschaftsrecht auf Altersversorgung ausschließlich durch eigene Beitragsleistungen finanziere, sei dies auch bei mehreren Ges.-Gf. der Fall, wenn die Altersversorgung dem jeweiligen Beteiligungsverhältnis entspreche. Unschädlich sei, dass bei unterschie...