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BFH 07.04.2005 IV R 24/03, BBK 15/2005 S. 4518

Finanzplandarlehen erhöhen das Kapitalkonto i. S. von § 15a EStG

Das von einem Kommanditisten der KG gewährte „Darlehen” erhöht sein Kapitalkonto i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG, wenn es den vertraglichen Bestimmungen zufolge während des Bestehens der Gesellschaft vom Kommanditisten nicht gekündigt werden kann und wenn das Guthaben im Falle seines Ausscheidens oder der Liquidation der Gesellschaft mit einem eventuell bestehenden negativen Kapitalkonto verrechnet wird. Gewährt ein Kommanditist seiner KG ein Finanzplandarlehen, so erhöht dies sein Kapitalkonto i. S. von § 15a EStG und damit das Verlustausgleichspotenzial, wenn (1) das Darlehen vom Kommanditisten während des Bestehens der KG nicht gekündigt werden kann und (2) im Fall des Ausscheidens des Kommanditisten oder der Liquidation der KG mit einem eventuell bestehenden negativen Kapitalkonto verrechnet wi...