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FG Hamburg 10.05.2005 II 64/05, NWB direkt 32/2005 S. 3

Haftungsbescheid gegenüber GmbH-Geschäftsführer

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich gemäß § 69 AO, wenn er die Lohnsteuern verspätet gezahlt hat und die Zahlung vom späteren Insolvenzverwalter erfolgreich angefochten wird. Eine Haftung würde nur dann ausscheiden, wenn eine rechtzeitige Zahlung der Lohnsteuern ebenfalls anfechtbar gewesen wäre.