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BBV Nr. 8 vom Seite 39

Aufklärungsmangel bei Schrottimmobilien

Redaktion

Ein zum Rücktritt berechtigender Aufklärungsmangel liegt auch vor, wenn der Käufer nicht über die Unüblichkeit des Mietpools und die damit verbundenen Nachteile aufgeklärt wird (OLG Celle, Urt. v. - 16 U 187/04).