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BayObLG 05.04.2005 32 Wx 19/05, NWB 33/2005 S. 268

Wohnungseigentum | Zustimmungspflicht bei baulichen Veränderungen

Die Bestimmung einer Gemeinschaftsordnung für Wohnungseigentum, wonach bauliche Veränderungen nur zulässig sind, wenn alle Eigentümer zustimmen, ist rechtswirksam. In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob die übrigen Wohnungseigentümer durch die bauliche Maßnahme (hier: Ausbau eines Dachbodens) über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus – nicht ganz unerheblich – beeinträchtigt werden. Die Gemeinschaftsordnung kann die Regelungen des WEG über die Zulässigkeit baulicher Veränderungen verschärfen (BayOblG, Beschl. v. 5. 4. 2005 - 32 Wx 19/05).