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BFH 19.04.2005 VIII R 68/04, NWB direkt 33/2005 S. 4

Verzicht der Altgesellschafter einer GmbH auf die Beteiligung an einer Kapitalerhöhung

Den Tatbestand einer „Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft” i. S. von § 17 EStG erfüllt auch, wer den durch eine Kapitalerhöhung entstehenden neuen Geschäftsanteil anderen gegen Entgelt zur Übernahme überlässt. Tritt die Bedingung für die Zahlung des Entgelts für das Übernahmerecht erst in einem dem Jahr der Veräußerung folgenden Jahr ein, ist der das Jahr der Veräußerung betreffende Einkommensteuerbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 rückwirkend zu ändern.