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NWB direkt Nr. 34 vom Seite 5

Gesetzwidrig überhöhte Ansparabschreibung

Auflösung in voller Höhe auch bei Nichtbeanstandung des Finanzamts

Gabriele Stein

Für Unternehmen und Freiberufler kann es sich lohnen, künftige Investitionen vorab steuersparend durch eine Ansparabschreibung einzuplanen. Diesen finanziellen Puffer darf das Finanzamt selbst dann nicht streichen, wenn die Investition nach Ansicht des dortigen Bearbeiters unangemessen ist. Anders sieht es jedoch aus, wenn bei der Bildung der Ansparabschreibung gegen gesetzliche Höchstgrenzen verstoßen wird. Der entschieden, dass auch Freiberufler, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, gesetzwidrig überhöhte Ansparabschreibungen selbst dann in voller Höhe auflösen müssen, wenn das Finanzamt die Höhe der Rücklage bislang nicht beanstandet hat.S. 6

Der Streitfall

Der Kläger, ein freiberuflich tätiger Arzt, ermittelte seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung. Im Veranlagungszeitraum 1996 nahm er für die künftige Anschaffung eines weiteren Kernspintomographen eine Ansparabschreibung in Höhe von 700 000 DM vor. Bei Bildung der Ansparabschreibung überschritt er damit die dafür nach § 7g Abs. 3 Satz 5 EStG geltende Höchstgrenze von 300 000 DM um satte 400 000 DM (derzeit geltende Höchstgrenze 154 000 €). Dennoch erkannte das Finanzamt die B...