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NWB direkt Nr. 34 vom Seite 7

Zinsersparnis als geldwerter Vorteil

Ermittlung nach marktüblichem Zinssatz?

Karin Campen

Erhält der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses ein Darlehen zu verbilligten Konditionen, so stellt die Differenz zum marktüblichen Zinssatz aus lohnsteuerlicher Sicht einen geldwerten Vorteil dar. Gleich zwei Finanzgerichte haben mit aktuellen Urteilen die Frage der Bewertung dieses Vorteils neu eröffnet.

Bisherige Rechtslage

Die Finanzverwaltung hat in R 31 Abs. 11 LStR eine Vereinfachungsregelung für die Besteuerung von geldwerten Vorteilen bei verbilligten Darlehen an Arbeitnehmer getroffen. Danach sind zum einen die Zinsvorteile nur dann zu versteuern, wenn der noch nicht getilgte Teil des Darlehens zum Ende des Lohnzahlungszeitraums noch mehr als 2 600 € beträgt, und zum anderen der Effektivzinssatz für das Darlehen niedriger als 5 v.H. ist. Bis 1999 betrug dieser Wert 6 v. H., für die Jahre 2000 bis 2003 5,5 v. H.

Entscheidung des FG Köln

Das Finanzgericht Köln billigt in seiner Entscheidung v. - 10 K 999/01 zwar grundsätzlich der Finanzverwaltung zu, dass sie für die Frage, ob ein geldwerter Vorteil vorliegt, einen durchschnittlichen Zinssatz festsetzen kann, dieser müsse jedoch jährlich überprüft und realitätsnah festgesetzt werden. Im Jahr 1999 habe der marktübliche Zinssatz zwi...