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NWB direkt Nr. 35 vom Seite 8

Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte

BMF erläutert das geltende Verfahren

Karin Campen

Seit dem gelten mit § 50d Abs. 8 EStG neue Regelungen bei der Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit Schreiben v. hat das BMF nunmehr ein Merkblatt zur Anwendung dieser Regelung veröffentlicht.S. 9

Die Gesetzeslage

Mit § 50d Abs. 8 EStG hat der Gesetzgeber eine Norm geschaffen, die für unbeschränkt Steuerpflichtige die Freistellung von ausländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens nur noch dann vorsieht, wenn der Steuerpflichtige nachweist,

  • dass der Staat, dem das Besteuerungsrecht nach dem jeweiligen DBA zusteht, auf die Ausübung dieses Rechtes verzichtet hat, oder

  • die in diesem anderen Staat festgesetzte Steuer entrichtet wurde.

Wird die Versteuerung im Ausland bzw. der Verzicht auf diese Versteuerung erst nachgewiesen, nachdem die Veranlagung zur Einkommensteuer in Deutschland bereits erfolgt ist, so ist der Steuerbescheid insoweit zu ändern. Mit § 50d Abs. 8 Satz 2 EStG wurde für diese Änderung eine neue, eigene Rechtsgrundlage geschaffen.

Das Merkblatt zur Steuerfreistellung

Das neue Merkblatt erläutert nunmehr Einzelheiten zu der seit 2004 anzuwendenden Regelung. Dabei wird zwar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die objektiven Umstände des Einzelfa...